Richtlinien zur Einstufung in den Tarif "Leistungssportler" (ermäßigter Tarif)
Leistungssportler
Förderung
Die Tennisabteilung der SG Kaarst (TA) fördert ihre besonders leistungswilligen und leistungsfähigen Mitglieder bei dem Erhalt und Ausbau ihrer physischen Fitness und sportlichen Gesundheit.
Die Förderung erfolgt über die Gewährung eines ermäßigten Tarifs zur Nutzung des Fitness-Studios der SG Kaarst (z.Zt. 50% Nachlass auf den Beitrag Fitness-Studio, wobei Sauna, IC und Kurse nicht inkludiert sind).
Grundsätzlich sind alle Mitglieder der Tennisabteilung ab Vollendung des 14. Lebensjahres förderfähig (Mindestalter für Nutzung des Fitness-Studios).
Die Anzahl der förderfähigen Mitglieder wird aktuell begrenzt auf 30 Personen.
Die Auswahl der Teilnehmer am Fördermassnahme erfolgt durch ein Gremium, das sich aus dem Bereichsleiter Jugend, Bereichsleiter Sport und dem Abteilungsleiter der Tennis- abteilung zusammensetzt.
Folgende Kriterien sind bei der Auswahl der Förderung zu berücksichtigen:
-
Mindestalter von 14 Jahren
-
Meldung und Spielbereitschaft in mindestens einer Medenspiel-Mannschaft der Tennisabteilung
-
Teilnahme an LK Turnieren
-
Teilnahme an Kreis- und/oder Bezirksmeisterschaften
-
Trainingseinsatz, Leistungsbereitschaft und Präsenz auf der Anlage
-
Teilnahme an den vereinsinternen Turnieren
-
Sportlich faires Verhalten auf und abseits des Tennisplatzes
-
Einsatz für das Gemeinwohl der Tennisabteilung
Die Förderung kann dem Mitglied zum Ende eines jeden Halbjahres (30. Juni und 31. Dezember) entzogen werden, wenn die o.g. Kriterien nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllt sind oder die Förderung aus anderen Gründen grundsätzlich nicht mehr angeboten werden kann.
Die Beendigung der Förderung kann auch eintreten, wenn die Leitung des Fitness- Studios Beanstandungen an dem Einsatz oder Verhalten des Geförderten an die Tennisabteilung meldet.
Über den Verlust der Förderfähigkeit ist das Mitglied von der Abteilungsleitung schriftlich zu informieren. Das Mitglied kann dann entscheiden, ob es die Mitgliedschaft im Fitness-Studio beenden oder zu den regulären Konditionen weiterführen möchte.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.