Regeln zum Schutz vor Corona
Version vom 02.06.2021: auf Basis der Verordnung des
Landes NRW vom 28.05.2021
Wir gehen von der vollen Unterstützung unserer Mitgliedergemeinschaft aus und bauen auf eine
gute Kooperation und verantwortungsbewusstes Handeln zum Schutz aller!
1. Es darf grundsätzlich nur spielen, wer über das elektronische Platzbuchungssystem gebucht hat und somit registriert ist (Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit). Die Anlage ist wieder für Mitglieder der Tennisabteilung und Gäste geöffnet. Auf der Anlage ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zu halten.
2. Kontaktfreiheit ist ein Muss: jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
3. Einzel und Doppel sind erlaubt, unter Beachtung folgender Abstandsregeln:
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Mindestabstand von 1,5 m innerhalb einer Sport treibenden Gruppe
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Mindestabstand von 5,0 m zwischen zwei Sport treibenden Gruppen
4. Das normale Training (4 Personen + Trainer) für Erwachsene sowie Kinder/Jugendliche ist erlaubt
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Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Teilnehmern ist einzuhalten
5. Gäste sind bei Buchung im System zu registrieren (dies ist im Kommentarfeld bei der Buchung möglich: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer)! Buchungen ohne Registrierung werden storniert und sind unzulässig. Dies gilt bereits für den normalen Spielbetrieb, siehe neue Gastspielordnung 2021.
6. Jeder Spieler / jede Spielpaarung hat die Bank auf seiner / ihrer Seite zu nutzen: Tennissachen auf die jeweilige Bank, getrennt vom Spielpartner legen.
7. Vor und nach dem Spiel sind die Hände gründlich zu reinigen. Zwischen den Toiletten unten befindet sich ein Desinfektionsspender oder gerne kann auch eigenes Desinfektionsmittel zum Platz mitgebracht werden.
8. Umkleiden und Duschen sind geöffnet und dürfen unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneanforderungen benutzt werden. Das heißt insbesondere, dass sich im Umkleide- und Duschbereich nur maximal 4 Personen aufhalten dürfen! Bitte die Fenster der Umkleide öffnen, um eine bestmögliche Durchlüftung zu gewährleisten!)
9. Die Gastronomie darf wieder öffnen und wird unter Anleitung der Wirtsleute gemäß der geltenden CoronaSchutzVO die behördlich auferlegten Regeln auf der Terrasse und im Innenbereich umsetzen. Wir weisen darauf hin, dass der Wirt eigenverantwortlich für die Einhaltung der geltenden Auflagen zuständig ist und bitten mit Nachdruck darum, dass ALLE kooperieren, sich an die Anweisungen halten und Folge leisten!
10. Bei Symptomen wie erhöhte Temperatur, allgemeine Schlappheit, trockener Husten, grippeähnliche Ansätze ist der Zugang zur Anlage nicht gestattet. Tauchen diese Symptome während der Aktivität auf der Anlage auf, bitte sofort den Arzt aufsuchen, bzw. im Fall von Jugendlichen, Eltern ansprechen, um evtl. weitere Maßnahmen zu treffen. Bei positiver Testung Corona Beauftragten und Vereinsvorstand umgehend informieren, damit festgestellt werden kann, ob der Spielbetrieb aufrechterhalten werden kann. Hier besteht für den Verein eine Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt.
Training der Tennisschule
Für die Trainingsstunden mit den Tennislehrern der Tennisschule Elias gelten exakt dieselben Grundsätze wie oben. Den genauen Ablauf, die Einteilung der Trainingsgruppen und die ordnungsgemäße Umsetzung der Schutzregeln obliegt den Tennislehrern, deren Anweisungen strikt Folge zu leisten ist, da diese über die Direktion des Tennisverbandes detaillierte Anweisungen zur Durchführung von Tennisstunden erhalten haben.
Bei Fragen bitte kontaktiert:
Corona-Beauftragter: Jochen Berg
Abteilungsleitung: Achim Lubbe
Infektionen eindämmen mit der Corona-Warn-App
Seit dem 16. Juni gibt es in Deutschland die Corona-Warn-App. Sie informiert Nutzerinnen und Nutzer, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. So sollen Infektionsketten des Coronavirus möglichst früh erkannt und unterbrochen werden. Der Erfolg der App ist davon abhängig, dass möglichst viele sie nutzen.
So funktioniert die Corona-Warn-App:
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