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Jugendförderung

Richtlinien der Jugendförderung 

Die Grundsätze der Jugendförderung der Tennisabteilung sind in den

von der Abteilungsleitung erarbeiteten Richtlinien zur Jugendförderung festgehalten.

Die Tennisabteilung der SG Kaarst (TA) fördert ihre besten jugendlichen Tennisspielerinnen und Tennisspieler, um sie bei der leistungsorientierten Ausübung des Tennissports unter der Flagge der SG Kaarst zu unterstützen, sie an den Wettkampfsport heranzuführen, für diesen zu begeistern und sie perspektivisch für die Medenmannschaften im Erwachsenen-Bereich aufzubauen.

Die Förderung erfolgt über die Bezuschussung von Fördertrainingsstunden, die von der Vereinstennisschule durchgeführt werden.

Die Höhe des Förderungsbetrags und damit verbunden die Anzahl der bezuschussten Fördertrainingsstunden wird durch den Hauptausschuss der TA jeweils bis spätestens zum 31. Januar/31. Juli jedes Jahres für die folgende Sommer- bzw. Wintersaison festgelegt und der Vereinstennisschule mitgeteilt.

Die Auswahl der Teilnehmer am Fördertraining erfolgt durch das Trainerteam der Tennisschule in Abstimmung mit dem Jugendwart der Tennisabteilung. Die ausgewählten Kinder und Jugendlichen werden bis spätestens zwei Wochen vor Trainingsbeginn benachrichtigt.

Das Sichtungstraining findet zweimal pro Jahr statt: Wintersichtung jeweils im September und die Sommersichtung jeweils im März.

Folgende Kriterien sind bei der Auswahl der Förderkinder in geeigneter Gewichtung anzulegen:

  • Alter zwischen 8 und 14 Jahren (Aussetzen der Altersregelung bei Ausnahmefällen sind durch den Vorstand in Absprache mit der Tennisschule zu prüfen)

  • Mindestens eine Wochentrainingsstunde bei einem Trainer der Vereinstennisschule

  • Regelmäßige Teilnahme am Fördertraining

  • Trainingseinsatz, Leistungsbereitschaft und -fähigkeit

  • Uneingeschränkte Bereitschaft zur Teilnahme an Medenspielen für die SG Kaarst im Jugendbereich

  • Teilnahme an mindestens zwei Turnieren pro Förderhalbjahr (z.B.: Stadt-, Kreis-, Bezirks- oder Verbandsmeisterschaften sowie Kinder- und Jugend-LK- Turniere)

  • Teilnahme an den vereinsinternen Jugendclubmeisterschaften

  • Sportlich faires Verhalten auf und abseits des Tennisplatzes

  • Trainingstagebuch führen und die zusätzliche Anwesenheit im Sommer auf den Plätzen vom Trainer durch Unterschrift bestätigen lassen

  • Medenspiele: Unterstützung am Platz

Die TA kann den einem Jugendlichen für die jeweils vorgehende Sommer- und Wintersaison gewährten Förderbetrag in voller Höhe zurückfordern, sofern mindestens einer der folgenden, vom Bereichsleiter Jugend zu überprüfenden Punkte auf diesen Jugendlichen zutreffen:

  • Keine Teilnahme an Medenspielen für die SG Kaarst in der auf die Förderungsperiode folgenden Sommersaison (d.h., wer im Sommer 2019 und/oder Winter 2019/2020 gefördert wird, muss im Sommer 2020 für die SG Medenspiele bestreiten)

  • Keine Teilnahme an offiziellen Meisterschaften (Stadt- und Kreismeisterschaften, sowie bei Qualifikation Bezirks- und Verbandsmeisterschaften)

Voraussetzung für die Förderung eines Jugendlichen ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung durch die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen. Ausnahmen von dieser Verfahrensweise ergeben sich lediglich durch Verletzungen oder mangelnde schulische Leistungen. Beides ist nachzuweisen.

An jeder finanzierten Fördertrainingsstunde sollen bis zu fünf Jugendliche in einem wöchentlich rotierenden System teilnehmen (d.h. bei fünf Teilnehmern, dass an jeder Stunde vier Kinder teilnehmen und alle fünf Wochen setzt jedes Kind einmal aus). Jedes ausgewählte Förderkind trägt einen Eigenanteil von insgesamt 50 Euro pro wöchentlicher Förderstunde in der Sommersaison und von insgesamt 100 Euro in der Wintersaison. Im Falle einer längerfristigen Verletzung eines Förderkindes ist durch die Tennisschule ein Nachrücker zu bestimmen.

Startgelder: Die TA übernimmt Startgelder für Stadt-, Kreis-, Bezirks- und Verbandsmeisterschaften, sowie für nationale Meisterschaften in voller Höhe. Das Startgeld ist zunächst vom Teilnehmer vorzustrecken (bei Ausnahmen informiert der Jugendwart). Die Quittung über den Startgeldbetrag ist bis spätestens einen Monat nach Turnierende beim Bereichsleiter Jugend einzureichen und wird dann zurückerstattet. Startgeldzuschüsse werden unabhängig von der Trainingsförderung gewährt. Die TA übernimmt die Startgelder auch, falls der Teilnehmer verletzungsbedingt nicht teilnehmen kann (dies ist nachzuweisen). Sollte aus anderen Gründen die Teilnahme abgesagt werden, wird die TA die Startgelder nicht übernehmen.

Die Förderung durch die TA erfolgt unabhängig von einer eventuellen zusätzlichen Förderung durch den Gesamtverein oder Dritte.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Weitere Infos

hier zum Download

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